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BGH, Beschluss vom 2024-06-11 - XIII ZB 62/22

In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss des Landgerichts Köln aufgehoben, der die Haft eines marokkanischen Asylbewerbers zur Sicherung seiner Abschiebung nach Belgien betraf. Das Gericht stellte fest, dass dem Betroffenen nicht das Recht auf rechtliches Gehör gewährt wurde, weil ihm der Haftantrag nicht vollständig übergeben und übersetzt wurde.

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