BGH, Beschluss vom 2023-10-25 - IV ZR 428/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.10.2023
- AktenzeichenIV ZR 428/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Klägerin gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht angenommen wird. Es wurde festgestellt, dass der Fall keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine weiteren rechtlichen Klarstellungen benötigt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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