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BGH, Beschluss vom 2026-06-03 - VI ZR 38/26

In diesem Beschluss hat das Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin unzulässig ist. Die Klägerin wollte sich gegen einen vorherigen Beschluss wehren, der ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt hatte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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