BGH, Beschluss vom 2026-06-03 - VI ZR 38/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.06.2026
- AktenzeichenVI ZR 38/26
In diesem Beschluss hat das Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin unzulässig ist. Die Klägerin wollte sich gegen einen vorherigen Beschluss wehren, der ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt hatte.
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