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BGH, Beschluss vom 2026-05-07 - V ZB 17/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Grundstück des Schuldners, in diesem Fall der Staat Libyen, nicht zwangsversteigert werden kann. Der Grund ist, dass das Grundstück nicht dem deutschen Recht unterliegt, weil es für hoheitliche Zwecke genutzt werden könnte.

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