BGH, Beschluss vom 2026-05-07 - V ZB 17/25
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum07.05.2026
- AktenzeichenV ZB 17/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Grundstück des Schuldners, in diesem Fall der Staat Libyen, nicht zwangsversteigert werden kann. Der Grund ist, dass das Grundstück nicht dem deutschen Recht unterliegt, weil es für hoheitliche Zwecke genutzt werden könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.