BGH, Beschluss vom 2026-06-30 - 5 ARs 8/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.06.2026
- Aktenzeichen5 ARs 8/26
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde einer Person gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg unzulässig ist. Die Person hatte versucht, die Entscheidung anzufechten, dass ihre Anträge auf gerichtliche Entscheidung nicht akzeptiert wurden.
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