BGH, Beschluss vom 2023-10-26 - III ZB 35/23, III ZB 36/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.10.2023
- AktenzeichenIII ZB 35/23, III ZB 36/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Gegenvorstellung des Antragstellers keine Änderung des vorherigen Urteils bewirken kann. Der Antragsteller wollte, dass sein Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde erneut überprüft wird, aber dieser Antrag wurde abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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