Elektronischer Rechtsverkehr im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der Voraussetzungen einer Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenAnwZ (Brfg) 15/23
In diesem Urteil wurde festgestellt, dass ein Zulassungsverfahren für einen Anwalt eingestellt wird, weil der Anwalt verstorben ist. Zudem wurde klargestellt, dass die Kosten des Verfahrens vom verstorbenen Anwalt getragen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl