Notwendige Prüfung zur Sachkunde des Sachverständigen in Betreuungsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum17.01.2024
- AktenzeichenXII ZB 334/23
Das Gericht hat entschieden, dass die Qualifikation von Sachverständigen in Betreuungsverfahren genau geprüft werden muss. In einem aktuellen Fall konnte das Gericht nicht feststellen, ob der Sachverständige geeignet war, ein psychisches Gutachten zu erstellen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.