BGH, Urteil vom 2024-01-30 - VIa ZR 727/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- AktenzeichenVIa ZR 727/21
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um einen Fall, bei dem ein Kläger Ansprüche gegen den Hersteller eines Fahrzeugs wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend machen möchte. Das Gericht hat entschieden, dass die vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht in allen Punkten richtig war und den Fall zurück an die Vorinstanz geschickt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl