BGH, Urteil vom 2026-06-11 - VII ZR 96/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.06.2026
- AktenzeichenVII ZR 96/25
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass die Kosten für eine Bonitätsauskunft nicht als ersatzfähiger Verzugsschaden gelten. Der Kläger wollte einen Betrag zurückbekommen, den er für eine Bonitätsprüfung ausgegeben hatte, aber das Gericht sah dies nicht als notwendig an.
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