BGH, Urteil vom 2024-01-30 - VIa ZR 727/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- AktenzeichenVIa ZR 727/22
In diesem Urteil des BGH wird entschieden, dass die Klägerin in einem Rechtsstreit gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Grund dafür ist, dass es am erforderlichen sittenwidrigen Verhalten mangelt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl