BGH, Beschluss vom 2026-06-29 - V ZR 205/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.06.2026
- AktenzeichenV ZR 205/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde ein Antrag der Beklagten, eine Richterin aufgrund von Befangenheit abzulehnen, als unbegründet abgelehnt. Der Antrag basierte auf Umständen aus den Akten, sodass keine weiteren Erklärungen der Richterin notwendig waren.
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