BGH, Beschluss vom 2024-01-18 - V ZR 182/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.01.2024
- AktenzeichenV ZR 182/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Festsetzung des Wertes für die anwaltliche Tätigkeit einer Klägerin im Zusammenhang mit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Der Wert wurde auf 50.000 Euro festgelegt und es werden keine Gerichtskosten erstattet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl