BGH, Urteil vom 2024-02-13 - VIa ZR 219/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.02.2024
- AktenzeichenVIa ZR 219/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Käufer von einem Auto möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt. Dies betrifft besonders Fälle, in denen das Auto nicht den veröffentlichten Informationen entspricht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl