BGH, Urteil vom 2024-02-06 - VIa ZR 1214/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.02.2024
- AktenzeichenVIa ZR 1214/22
In diesem Urteil geht es um einen Kläger, der Schadensersatz von einem Fahrzeughersteller fordert, weil das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung hat. Das oberste Gericht hat entschieden, dass das vorherige Urteil nicht stimmt und der Fall zurück zum Berufungsgericht geschickt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl