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BGH, Urteil vom 2024-02-13 - VIa ZR 1356/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen einen Automobilhersteller hat. Der Grund dafür war, dass die behaupteten Probleme mit der Fahrzeugsoftware nicht nachgewiesen werden konnten und es keine Sittenwidrigkeit gab.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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