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BGH, Beschluss vom 2024-01-25 - III ZB 41/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde der Beklagten, also die Bitte um eine Überprüfung der vorherigen Entscheidungen, nicht zulässig war. Es ging um Ansprüche aus einem Kooperationsvertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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