BGH, Beschluss vom 2024-02-06 - VI ZR 365/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.02.2024
- AktenzeichenVI ZR 365/22
In diesem Fall hat eine Frau versucht, Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, weil sie ihre Frist zur Begründung einer Revision versäumt hat. Der Bundesgerichtshof hat ihr erlaubt, die Frist zu verlängern, da sie diese versehentlich verpasst hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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