BGH, Beschluss vom 2024-02-27 - VIa ZR 758/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.02.2024
- AktenzeichenVIa ZR 758/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen ein vorheriges Urteil nicht angenommen wird, weil es für die Rechtsentwicklung keine wesentliche Bedeutung hat. Der Kläger konnte nicht ausreichend nachweisen, dass eine spezielle Abschalteinrichtung falsch verwendet wurde.
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