BGH, Urteil vom 2024-02-20 - VIa ZR 1589/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.02.2024
- AktenzeichenVIa ZR 1589/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kläger Schadensersatz von einem Autohersteller verlangen kann, weil in seinem Fahrzeug eine möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Das Gericht hat die vorherige Entscheidung eines Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zurückgeschickt, damit der Kläger seinen Schaden beweisen kann.
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