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BGH, Beschluss vom 2024-01-25 - III ZR 308/20

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers gegen ein vorheriges Urteil abgewiesen wurde. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass das Urteil fehlerhaft sei, weil es nicht auf einen möglichen Schadensersatzanspruch durch einen enteignungsgleichen Eingriff eingegangen ist.

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