BGH, Beschluss vom 2024-02-08 - III ZR 174/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.02.2024
- AktenzeichenIII ZR 174/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen ein vorheriges Urteil unzulässig ist. Der Streitwert, also der Betrag, um den es in der Klage geht, war nicht hoch genug.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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