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BGH, Beschluss vom 2024-02-20 - IV ZR 349/22

In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Beklagte, die für die Nutzung eines Einfamilienhauses zahlen soll, keinen Notanwalt für ihre Beschwerde bekommen kann. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Beklagte nicht ausreichend erklärt hat, warum sie keinen Anwalt finden konnte.

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