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BGH, Urteil vom 2024-02-06 - VIa ZR 244/22

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kläger möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz hat, weil in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sein könnte. Das Gericht hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit der Kläger seinen Schaden darlegen kann.

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