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BGH, Beschluss vom 2024-03-20 - IV ZR 77/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Beschwerde der Klägerin gegen eine frühere Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts nicht angenommen wird. Es gibt keine grundsätzliche Bedeutung für das Recht, die Angelegenheit muss nicht weiter ausgeführt werden und ist für das Revisionsgericht nicht entscheidend.

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