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BGH, Beschluss vom 2023-01-09 - VI ZR 365/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einer Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird. Das bedeutet, dass sie nach einer versäumten Frist für einen Einspruch, also für eine Revision, doch noch ihre Ansprüche geltend machen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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