BGH, Beschluss vom 2024-03-04 - I ZB 29/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.03.2024
- AktenzeichenI ZB 29/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für ein bestimmtes Rechtsverfahren auf 50.000 Euro festgesetzt wird. Dies betrifft die Gebühren des Anwalts des Gläubigers in einem Beschwerdeverfahren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.