BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - I ZB 101/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.01.2023
- AktenzeichenI ZB 101/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen einen Beschluss des Landgerichts Augsburg unzulässig ist. Das Gericht erklärte, dass der Schuldner zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf eine Überprüfung der Entscheidung hatte, weil die Zulassung durch das Beschwerdegericht fehlte.
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