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BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - I ZB 96/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Schuldners aus einem Zwangsvollstreckungsverfahren unzulässig ist und deshalb verworfen wurde. Der Schuldner hatte keinen rechtlichen Anspruch darauf, seine Beschwerde weiterzuziehen, weil das Beschwerdegericht diese nicht zugelassen hat.

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