Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2023-01-04 - I ZB 95/22

Der BGH hat entschieden, dass die Rechtsbeschwerde eines Schuldners gegen einen Beschluss des Landgerichts Augsburg unzulässig ist. Das bedeutet, der Schuldner kann diese Entscheidung nicht anfechten, weil dazu eine Zulassung des Beschwerdegerichts erforderlich ist, die hier nicht vorliegt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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