BGH, Beschluss vom 2024-04-09 - XI ZR 338/21
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.04.2024
- AktenzeichenXI ZR 338/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Beschwerde des Klägers gegen einen vorherigen Beschluss unzulässig ist, weil die geforderte Streitwertgrenze von über 20.000 Euro nicht erreicht wird. Der Kläger wollte klären, ob seine Zahlungsverpflichtungen aus einem Darlehensvertrag erloschen sind, nachdem er diesen widerrufen hat.
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