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BGH, Beschluss vom 2023-01-12 - III ZR 116/20

In diesem Fall hat ein Gericht beschlossen, das Verfahren nicht auszusetzen, nachdem der Kläger verstorben ist. Die Erben des Klägers hatten die Erlaubnis erteilt, sie im Prozess zu vertreten, und das Gericht sah keinen Grund für eine Aussetzung.

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