BGH, Beschluss vom 2023-01-10 - II ZR 145/22
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum10.01.2023
- AktenzeichenII ZR 145/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten unzulässig ist. Der Beklagte hatte sich mit einer Rüge an den Gerichtshof gewandt, weil er sich durch eine vorherige Entscheidung benachteiligt fühlte.
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