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BGH, Beschluss vom 2023-01-10 - II ZR 145/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten unzulässig ist. Der Beklagte hatte sich mit einer Rüge an den Gerichtshof gewandt, weil er sich durch eine vorherige Entscheidung benachteiligt fühlte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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