BGH, Beschluss vom 2024-04-02 - VI ZR 272/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.04.2024
- AktenzeichenVI ZR 272/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten, also sein Einspruch gegen einen vorherigen Beschluss, nicht erfolgreich war. Es wurde festgestellt, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt wurde.
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