BGH, Urteil vom 2024-03-19 - VIa ZR 902/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2024
- AktenzeichenVIa ZR 902/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kläger, der von einem Fahrzeughersteller Schadensersatz fordert, im Rahmen seines Antrags nicht ausreichend nachweisen konnte, dass ein sittenwidriges Verhalten vorliegt. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Schadensersatz haben könnte, wenn er einen bestimmten Differenzschaden nachweisen kann.
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