BGH, Beschluss vom 2024-03-07 - V ZA 9/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.03.2024
- AktenzeichenV ZA 9/23
In diesem Fall wurde einer Person (dem Beklagten) die Hilfe bei den Prozesskosten, also den Kosten für einen Rechtsstreit, verweigert. Der Beklagte hatte zu spät einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, nachdem er mit einem Urteil unzufrieden war.
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