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BGH, Urteil vom 2024-04-16 - VIa ZR 1080/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger Schadenersatz für ein Auto verlangen kann, das eine unzulässige Abschalteinrichtung nutzt. Dabei wurde festgelegt, dass es genug Gründe gibt, um den Fahrzeughersteller haftbar zu machen, auch wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nichts dagegen gesagt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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