BGH, Beschluss vom 2023-01-11 - EnVZ 69/22
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum11.01.2023
- AktenzeichenEnVZ 69/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde einer Antragstellerin gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts als unzulässig verworfen wurde. Die Antragstellerin hat die Frist zur Begründung ihrer Beschwerde nicht eingehalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.