BGH, Beschluss vom 2024-04-24 - IV ZR 23/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2024
- AktenzeichenIV ZR 23/22
In diesem Fall stritten sich die Parteien über die Berechnung der Startgutschrift einer Rentenversicherung, nachdem das System zum Ende des Jahres 2001 umgestellt wurde. Die Klägerin, die in den Ruhestand gegangen ist, wollte, dass ihre Rente auf der Grundlage älterer Regeln berechnet wird.
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