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BGH, Beschluss vom 2024-04-09 - VIa ZB 26/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Richter, der selbst im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Volkswagen AG Ansprüche geltend gemacht hat, sich nicht an einem ähnlichen Verfahren gegen die Beklagte beteiligen kann. Dies liegt an der möglichen Befangenheit des Richters, weil er möglicherweise nicht unparteiisch urteilen kann.

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