BGH, Beschluss vom 2024-06-05 - IV ZR 98/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.06.2024
- AktenzeichenIV ZR 98/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen wird. Es wurde festgestellt, dass es für die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich ist.
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