Sachliche Bescheidung einer unzulässigen sofortigen Beschwerde
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.04.2024
- AktenzeichenVIa ZB 7/23
In diesem Urteil hat das Oberlandesgericht entschieden, dass die sofortige Beschwerde des Antragsgegners (jemand, der gegen eine Entscheidung vorgeht) unzulässig war. Dies bedeutet, dass er mit seiner Beschwerde keinen Erfolg hatte und dafür die Kosten tragen muss.
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