BGH, Beschluss vom 2024-05-27 - I ZB 21/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.05.2024
- AktenzeichenI ZB 21/24
In diesem Fall hat der Schuldner gegen die Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs Widerspruch eingelegt, aber dieser wurde zurückgewiesen. Der Gerichtskostenansatz für die Verwerfung einer Rechtsbeschwerde wurde als korrekt angesehen.
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