Wohnraummiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten bei vorliegendem einfachen Mietspiegel)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum24.01.2023
- AktenzeichenVIII ZR 223/21
Das Gericht hat entschieden, dass die Miete für eine Wohnung durch ein Gutachten ermittelt werden kann, auch wenn ein einfacher Mietspiegel vorliegt. Es wird auf die tatsächlichen Mieten von vergleichbaren Wohnungen geachtet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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