BGH, Beschluss vom 2024-05-07 - VIII ZB 23/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2024
- AktenzeichenVIII ZB 23/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde des Beklagten abgelehnt. Der Beklagte hatte eine Anhörungsrüge, also eine Beschwerde gegen eine frühere Entscheidung, eingereicht, aber das Gericht hat entschieden, dass diese unzulässig war, weil er keinen zugelassenen Anwalt dafür hatte.
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