BGH, Beschluss vom 2023-01-30 - IV ZR 39/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2023
- AktenzeichenIV ZR 39/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision des Klägers, also sein Antrag auf Überprüfung eines vorherigen Urteils, nicht angenommen wird. Das Gericht hat erklärt, dass die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind und dass der Kläger keine Aussicht auf Erfolg hat.
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