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BGH, Beschluss vom 2024-04-09 - VIa ZB 22/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Richter befangen ist, wenn er selbst Ansprüche gegen die Volkswagen AG hat und gleichzeitig über einen ähnlichen Fall entscheiden soll. Die Beklagte, die Audi herstellt, hatte einen Richter abgelehnt, weil dieser in einem anderen Verfahren zu einem ähnlichen Thema bereits Ansprüche angemeldet hatte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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