BGH, Beschluss vom 2024-05-16 - V ZB 69/23
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum16.05.2024
- AktenzeichenV ZB 69/23
Das Gericht hat einen Antrag der Beklagten auf einen Notanwalt abgelehnt. Dies geschah, weil die Beklagte nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass sie einen Anwalt finden wollte, der sie im Rechtsstreit vertreten würde.
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