BGH, Beschluss vom 2023-02-15 - VII ZR 132/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.02.2023
- AktenzeichenVII ZR 132/22
In dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es um eine Beschwerde einer Klägerin, die mit einem früheren Urteil nicht einverstanden war. Das Gericht hat entschieden, dass der Zinsanspruch von 5 auf 9 Prozentpunkte erhöht werden soll.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden