BGH, Beschluss vom 2023-02-15 - VII ZR 132/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.02.2023
- AktenzeichenVII ZR 132/22
In dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es um eine Beschwerde einer Klägerin, die mit einem früheren Urteil nicht einverstanden war. Das Gericht hat entschieden, dass der Zinsanspruch von 5 auf 9 Prozentpunkte erhöht werden soll.
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