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BGH, Beschluss vom 2024-06-03 - XI ZR 225/22

Der Kläger hatte gegen die Wertfestsetzung seines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Einspruch erhoben. Dieser wurde abgelehnt, weil die festgesetzte Summe von bis zu 140.000 € korrekt ist.

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